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Datenschutz ist Pflicht – Wer darf im Betrieb ins Netz?
Führen Unternehmen neue Technologien und Techniken ein, sind damit meist auch neue Kommunikationsanwendungen und in diesem Zuge Möglichkeiten zum Erfassen von personenbezogenen Daten verbunden. Dies berührt grundlegende Rechte der Beschäftigten. Der Umgang mit den Daten muss geregelt werden: Datenschutz ist Pflicht. Niemand kommt daran vorbei!
Das Bundesdatenschutzgesetz schützt den Einzelnen davor, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen.
Ein weiterer Reibungspunkt ist der Zugang zu den neuen Kommunikationsmedien im Betrieb. Auch hier ist der Datenschutz zu regeln und zu klären, wer im Betrieb Zugang bekommt und ob auch privates Surfen am Arbeitsplatz erlaubt ist. ver.di fordert aus Gründen der Fairness und Chancengleichheit, dass alle Menschen am Arbeitsplatz Zugang zum Internet bekommen sollen. Dazu hat ver.di die Kampagne "Online-Rechte für Beschäftigte" ins Leben gerufen.
Onlinerechte für Beschäftigte:
Die Kampagne Online-Rechte für Beschäftigte findet überwiegend im Netz statt. Hauptziele der Kampagne sind: Das Thema Online-Rechte für Beschäftigte soll auf die politische Agenda. Betriebs- und Personalräte und Gewerkschaften sollen Zugang zu betrieblichen E-Mail-Systemen und die Intranets zu bekommen. Beschäftigte sollen ebenfalls einen Zugang zu Internetdiensten im Betrieb bekommen, um mit Gewerkschaften und anderen Online-Diensten kommunizieren zu können. Sie sollen aber auch Optionen für die private Nutzung erhalten. Die technischen Kontrollmöglichkeiten der Arbeitgeber müssen Regeln unterworfen werden.
Die Homepage der Kampagne Online-Rechte für Beschäftigte (http://www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de) informiert über aktuelle Rechtstipps und Urteile, bietet ein virtuelles Kampagnenpaket mit Downloads, Links und Serviceangeboten zur Kampagne, viel Material, um Arbeitgeber und Kollegen von Onlinerechten für Beschäftigte zu überzeugen und die Ergebnisse einer Expertise, die ver.di von FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlich bewegten und unbewegten Datenverkehrs) erstellen ließ. Darin wird deutlich, dass die Überwachung von Beschäftigten weiter zunimmt. Praxisbeispiele zeigen, wie Arbeitgeber ihre Beschäftigten bespitzeln. Teilweise handelt es sich dabei um konkrete Missachtungen von Gesetzen.
Zur Homepage: www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de
Eine vom ver.di-Bereich Innovations- und Technologiepolitik an die BTQ Niedersachsen 2007 in Auftrag gegebene Studie zum Arbeitnehmer-Datenschutz gibt es hier: www.verdi-innotec.de/material.php3?si=469f503edf0b
Alles quid! mit dem Datenschutz?
Damit alle gesetzlichen Anforderungen überprüfbar sind, wurde im novellierten Bundesdatenschutzgesetz in Paragraf 9a eine neue Möglichkeit geschaffen, den Datenschutz und die Datensicherheit zu verbessern – das freiwillige Datenschutzaudit. Durch ein Datenschutzaudit wird der Stand des Datenschutzes von externen, unabhängigen Gutachtern geprüft und bewertet. Vor allem für Betriebs- und Personalräte ist dies eine gute Möglichkeit etwas über den Stand des Datenschutzes im Unternehmen zu erfahren. Die TÜV Informationstechnik GmbH (TÜViT) vermarktet das Gütezeichen quid!, das den gesamten betrieblichen Datenschutz bewertet und in Zusammenarbeit mit der Frankfurter Firma quid! entstanden ist.
Weitere Informationen gibt es bei der TÜViT unter: http://www.tuvit.de/42821.asp
Die quid! GmbH hat zum 31.12.2003 ihre aktiven Geschäftstätigkeiten eingestellt. Hintergrundinformationen zur Entwicklung des Gütezeichens quid! gibt es dort allerdings weiterhin unter: http://www.quid.de
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