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Innovationen für die Zukunft der Beschäftigten – Projekt zur Innovationsdiagnose
Die Quelle jeglicher Innovation ist immer der Mensch! Eigentlich eine Binsenweisheit und trotzdem stellt Innovationsforscher Erich Staudt fest, dass in der Vernachlässigung dieser Grundvoraussetzung die wesentliche Ursache für die expandierende Innovationsschwäche am Standort Deutschland liegt.
Für Interessenvertretungen ist die Innovationsfähigkeit eines Unternehmens ein zentraler Punkt bei der Debatte um die Zukunftssicherung für die Beschäftigten.
Wollen sie über kurzfristige schadensbegrenzende Aktionen hinaus zu einer mitgestaltenden Rolle kommen, müssen sie sich mit den internen Prozessen, Qualifikationen, Strukturen und Kulturen befassen.
"Verbesserungsvorschläge und Produktinnovationen können nicht von Maschinen, sondern nur von Menschen kommen – und zwar von allen Beteiligten in einem Unternehmen über alle Hierarchiestufen hinweg. Diese Menschen zu erreichen und ihre Kreativität zu fördern, liegt auch in der Verantwortung der Betriebsräte. Diese sind – im Vergleich zu den Führungskräften oft näher an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und können deren "inneren Kräfte" mobilisieren." (Brandl/Disselkamp, Arbeitsrecht im Betrieb 10/2003)
Dazu sind Kennzahlen und Werkzeuge hilfreich, mit denen sie ihre Perspektiven, ihre Bewertungen, Ansatzpunkte und ihre Handlungsschritte stärken können. Unternehmen, Berater, Verbände und Forschungsinstitutionen nutzen bereits vereinzelt Kennzahlen und Werkzeuge, um die Innovationsfähigkeit von Betrieben zu bewerten und Ansatzpunkte für Veränderung zu entwickeln. Je nach Ausrichtung des Innovationsverständnisses decken sie damit unterschiedliche Perspektiven für den Betrieb ab. Beispielsweise gehören dazu: Innovations-Checklisten, Innovations-Audits, Innovations-Scorecards und ebenso Wirtschaftlichkeitsanalysen oder Balanced Scorecards. Diese Werkzeuge dienen der Analyse des IST-Zustandes, der erste Schritt und die Voraussetzung, um neue Entwicklungen in Gang zu setzen.
Nicht alle Bewertungskennzahlen und -werkzeuge sind dazu geeignet, die Innovationsfähigkeit eines Betriebes so zu erfassen, dass daraus die Interessenvertretung sinnvolle Schlüsse für Weiterentwicklungen und konkrete Maßnahmen für alle beschäftigungsförderlichen Maßnahmen schließen kann.
Für Betriebsräte ist die Fokussierung auf Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung selbstredend. Aber wie können Innovationen diesen Zielen zugeordnet werden?
Projekt zur Innovationsdiagnose
ver.di-innotec führt gemeinsam mit der TBS Hessen hierzu ein von der Hans-Böckler-Stiftung gefördertes Projekt durch. Grundlegendes Ziel dieses Projektes ist es, den Prototyp eines Innovations-Diagnose-Werkzeugs für Interessenvertretungen zu entwickeln. Die Kennzahlen und Werkzeuge sollen
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Aussagen zu Stärken und Schwächen in Bezug auf die Innovationsfähigkeit ermöglichen, |
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partizipativ angelegt sein, |
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auf ein arbeits- und beschäftigungsorientiertes Innovationsverständnis aufbauen, |
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einen gesamtheitlichen, umfassenden Blick auf den Betrieb ermöglichen, |
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leicht handhabbar sein. |
Über die Ergebnisse des Projektes wird ver.di-innotec laufend berichten.
Hier geht es zur Projekthomepage InnoKenn:
http://www.innokenn.de/
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