




















































| 
|
Netzverhalten im Betrieb regeln
Arbeiten, Lernen und Kommunizieren im Netz ist für immer mehr Beschäftigte beruflicher Alltag. Doch das Surfen und Mailen im Betrieb hat grundlegende Auswirkungen auf die Arbeit insgesamt, auf die Beschaffung, Verarbeitung und die Übermittlung von Informationen sowie auf die Kommunikation der Beschäftigten untereinander und mit ihren Interessenvertretungen.
Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte sowie Gewerkschaften müssen gleichberechtigten Zugang zu den neuen Kommunikationsmitteln in den Betrieben bekommen. Über die betriebliche Nutzung hinaus muss auch die private Nutzung von Internetdiensten gestattet werden und dies in angemessenem Umfang auch während der Arbeitszeit. Die Gefahr des Missbrauchs ist begrenzt, denn die heutige Arbeitswelt ist auf ergebnisorientiertes Arbeiten ausgerichtet.
Risiken und Kontrollmöglichkeiten sind einzudämmen. So lässt sich mit Hilfe der neuen Informations- und Kommunikationstechniken theoretisch jeder Schritt eines Beschäftigten im Internet überwachen. Dies machen viele Sicherheitsprogramme möglich, die Aktivitäten im Netz untersuchen und gegen Hackerangriffe schützen sollen. Doch diese Überwachung ist an enge gesetzliche Vorgaben gebunden. Die im Grundgesetz verankerten Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten müssen gewahrt werden.
Und auch in Zukunft muss gesichert sein, dass Betriebs- und Personalräte die Beschäftigten erreichen können an Telearbeitsplätzen genauso wie in Betrieben, in denen sie die Beschäftigten beispielsweise nicht mehr über das schwarze Brett erreichen können.
Fachfragen beantwortet Claudia Schertel unter recht@onforte.de
Basisinformationen
Kampagne Online-Rechte für Beschäftigte
| 
|
| 








| 
|