




















































| 
|
Innovativ denken – Arbeit schaffen
Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung ist derzeit in der betrieblichen Wirklichkeit ein hochaktuelles Thema für Betriebsräte. Das im Jahr 2001 novellierte Betriebsverfassungsgesetz greift diesen Bereich ausdrücklich auf und hat mit den §§ 80 Abs. 1 Nr. 8 und § 92 a BetrVG neue Möglichkeiten für Betriebsräte geschaffen, aktive Politik für Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung zu betreiben. Kerngedanke ist dabei auch die Möglichkeit für Arbeitnehmervertretungen, eigene Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung dem Arbeitgeber darzulegen.
Die Vorschläge der Betriebsräte können dabei alle Themengebiete eines Unternehmens zum Gegenstand haben und sich z.B. auf Arbeitszeiten, Arbeitsabläufe und -Strukturen, auf Produktions- oder Investitionsprogramme sowie auf neue Produkte und Dienstleistungen beziehen. Mit anderen Worten: Der Betriebsrat kann jegliche Art von Innovationen anstoßen! Denn Innovationen – also nennenswerte Verbesserungen – können sowohl neue Produkte, Verfahren, Märkte, Strukturen und auch Kulturen betreffen.
Und Innovationen sind wichtig! Sie bieten einen Ausweg aus den vielerorts desaströsen Preiskämpfen am Markt und damit verbundenen Kostensenkungs-Maßnahmen in den Unternehmen. Innovationen sind ein wichtiger Baustein zur Sicherung von Arbeitsplätzen.
Die Experten sind die Beschäftigten! Nach diesem Motto sind die Unternehmen aufgerufen, die Ideen und Erfahrungen der Beschäftigten wieder intensiver in die Unternehmensentwicklung einzubinden. Gerade in Unternehmen, in denen die Manager diesem Grundgedanken nicht mehr oder zu wenig nachkommen, kann und sollte der Betriebsrat zumindest versuchen, mit seinen eigenen, begrenzten Mitteln entgegenzuwirken. Betroffene zu Beteiligten zu machen, ist immer noch besser als teure externe Berater oder Dienstleister einzukaufen.
| 
|
| 








| 
|