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| Konterkariert ELENA das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz? | | ELENA ist ein elektronisches Entgeltnachweisverfahren, mit dem künftig Einkommensnachweise mit Hilfe einer Chipkarte digital erfasst und den Agenturen für Arbeit zur Nutzung überlassen werden sollen. Die Frage ist allerdings, was wird alles mit ELENA künftig erfasst und wer bekommt Zugriff auf diese Informationen?
| Bei der Ende November 2009 in Würzburg mit großem Interesse und großer Beteiligung durchgeführten Arbeitnehmer-Datenschutzkonferenz von ver.di-innotec und ver.di Bildung und Beratung war ELENA ein viel diskutiertes Thema, denn geht es nach dem Willen der Bundesregierung, dann soll mit ELENA künftig auch erfasst werden, wer an Streiks teilgenommen hat. Solche Eingriffe in die Rechte der Beschäftigten zeigen, wie dringend notwendig ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ist, das im Übrigen von ver.di und DGB bereits seit Jahren gefordert wird.
Die SPD-Fraktion hat nun im Bundestag einen Entwurf für ein eigenständiges Gesetz zum Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis vorgelegt. Mit diesem Vorhaben will man dem „Wildwuchs“ bei „erzwungenen“ freiwilligen Einwilligungen von Arbeitnehmern in die umfassende Verarbeitung ihrer Daten vorgehen. (Marion Lühring)
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