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Selbstständige: Mehr als nur Arbeitsmarktreserve
Alle Prognosen über die Arbeitsmarktentwicklung zeigen: Selbstständigkeit wird in den nächsten Jahren erheblich zunehmen. Insbesondere Telearbeit und Selbstständigkeit werden hier oft in einem Atemzug genannt. Kein Wunder, schließlich verstärken neue technische Möglichkeiten den ohnehin stattfindenden Wandel der Arbeitswelt.
Telearbeit als Transportmittel
Die Nutzung von Telematik-Technologien ist bei Selbstständigen im Dienstleistungs- und Informationssektor inzwischen selbstverständlich geworden. Neue Technologien ersparen Selbstständigen vor allem teure Versandkosten und lange Wege, die allein dem Transport von Datenträgern oder Dokumenten dienen. - Telearbeit ist in diesen Bereichen kaum mehr als eine Ergänzung bisheriger Arbeitsabläufe. Vieles von dem, was als neue Arbeitsform mit neuen Erwerbsmöglichkeiten gepriesen wird, ist daher im Bereich echter Selbstständigkeit nicht mehr als alter Wein in neuen Schläuchen. Arbeitsplätze entstehen durch die Nutzung der neuen Übermittlungsformen in diesem Bereich höchstens bei Herstellern von Telematikgeräten und der Telekommunikationsfirmen.
Selbstständigkeit als Chance ...
Viele (Tele-)Arbeiten sind heute grundsätzlich auch im Rahmen einer selbstständigen oder freien Mitarbeit möglich. Eine Erwerbsform, die - und solche Szenarien werden zur Zeit in der öffentlichen Diskussion betont - für Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen Vorteile haben kann: Selbstbestimmtes Arbeiten auf der einen und Einkauf von spezialisierten Leistungen auf der anderen Seite. Im Idealfall gleichen sich die Vor- und Nachteile bei beiden Vertragsparteien mindestens aus. Insbesondere im Dienstleistungsbereich können dabei tatsächlich neue, "virtuelle" Unternehmen entstehen, die ohne Telearbeit nicht realisierbar wären.
... oder nur Etikettenschwindel
Die oft bejubelte Zunahme selbstständiger (Telearbeits-)Tätigkeiten im Dienstleistungsbereich beruht dagegen vor allem auf einem Etikettenwechsel: In einem schon bestehenden Arbeitsbereich werden tarifliche Normalarbeitsverhältnisse abgebaut, wo immer noch abhängige Erwerbsarbeit drin ist, steht nun Selbstständigkeit drauf. An Warnungen vor dieser Entwicklung fehlt es nicht. So betont etwa das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) in seiner "Telearbeit"-Broschüre, abgeraten werden müsse davor, dass "Unternehmen ihren Mitarbeitern anbieten, sich selbstständig zu machen um diese dann die gleichen Tätigkeiten, die sie bisher als Angestellte erledigt haben, als ´freie Unternehmer´ erbringen zu lassen."
Solche Warnungen vor "Scheinselbstständigkeit" müssen überall dort ins Leere laufen, wo die Kosten für den Einkauf von Leistungen auf dem "freien Markt" deutlich unter jenen liegen, die im tariflich gesicherten Bereich gelten. Unter den Bedingungen der Massenarbeitslosigkeit haben sich so - insbesondere in Teilbereichen des Dienstleistungssektors - ganze Arbeitsmarkt-Reservearmeen gebildet, deren formale Selbstständigkeit nichts mit den positiven Aspekten zu tun hat, die mit dem Begriff zu Recht auch verbunden werden.
In der Praxis versuchen wirtschaftlich stärkere Auftraggeber Arbeitsbedingungen und Einkommen einseitig zu Lasten jener zu verschlechtern, die sich dagegen kaum wehren können - die "abhängig Selbständigen". Sie verkaufen den Unternehmen nicht mehr spezialisierte Leistungen, sondern verrichten de facto ArbeitnehmerInnen-Tätigkeiten.
Kriterien echter Selbstständigkeit
Die Übergänge zwischen Scheinselbstständigkeit, abhängiger Selbstständigkeit und echter Selbstständigkeit sind fließend. Im Eigeninteresse sollten jene, die an der Gründung einer selbständigen Existenz interessiert sind, kritisch prüfen, welchen Status ihre Tätigkeit tatsächlich hat: Eine Selbstständigkeit, die außer Sozial- und Tarifdumping keinen Unterschied zur "normalen" Tätigkeit als AbeitnehmerIn aufweist, verdient die Bezeichnung nicht. De facto ist es aber oft diese zweifelhafte Form der Selbstständigkeit, auf die die Betroffenen zurückgeworfen werden. Unter solchen Umständen bietet Selbstständigkeit vor alle Risiken.
Erschwert wird die notwendige Abgrenzung durch eine fehlende gesetzliche Definition der Arbeitsverhältnisse. Als Prüfsteine der Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer- und Selbstständigentätigkeit können jedoch die Abgrenzungsmerkmale genutzt werden, die das Bundesarbeitsgericht in seiner Rechtsprechung entwickelt hat: Demnach ist der Status nicht frei wählbar und Willenserklärungen über den Vertragstyp können die tatsächliche Sachlage nicht außer Kraft setzen. Im Zweifelsfall befindet ein Arbeitsgericht im Rahmen der sogenannten Statusklage über die tatsächliche Grundlage unter der Arbeitsleistungen erbracht werden.
Eine echte Selbstständigkeit liegt - vereinfacht gesagt - nur dann vor, wenn die Leistungen nicht im Rahmen "persönlicher Abhängigkeit" erbracht werden.
Selbstständig und doch nicht allein
Insbesondere in Bereiche, wo unmittelbare Konkurrenzen und ungeschützte Berufsbilder dominieren, laufen Selbständige Gefahr, sich mit Dumpingpreisen in einem gnadenlosen Verdrängungswettbewerb gegenseitig das Überleben schwer zu machen. Anders als Berufe, die sich durch ein Kammersystem vor Billigkonkurrenz schützen können (Anwälte, Ärzte, Steuerberater etc.) oder im Handwerk, wo die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit an strenge Bedingungen gebunden ist, sind Berufe, die in Telearbeit verrichtet werden können meist nicht normiert. Das erhöht unter den Bedingungen der Massenarbeitslosigkeit den Run auf solche Berufe und verschärft den Problemdruck ständig. Auch und gerade (abhängig) Selbstständige sind daher zur Zusammenarbeit gezwungen. Der wichtigste Faktor einer erfolgreichen Selbstständigkeit ist der Kontakt untereinander. Insbesondere Information über übliche Honorare können einem tödlichen Unterbietungswettbewerb Einhalt gebieten.
Zur Entbetrieblichung der Arbeit arbeitet zur Zeit besonders stark die Gewerkschaft ver.di, denn im journalistischen Bereich ist diese schon sehr weit fortgeschritten. Mehr als die Hälfte ihrer journalistischen Mitglieder ist schon freiberuflich tätig, die Reaktionen der Gewerkschaft darauf können auch in anderen Telearbeitsbereichen als Vorbild dienen. So werden etwa Honorare, die Zeitungen und Zeitschriften zahlen, veröffentlicht und eigene Zeitschriften für Freie produziert. Zudem wurde nach den eher schlechten Erfahrungen mit Tarifverträgen für "Arbeitnehmerähnliche" unter maßgeblicher gewerkschaftlicher Beteiligung eine sogenannte Mittelstandsvereinigung gegründet. Diese darf - wegen ihrer kartellrechtlichen Sonderstellung - anders als Gewerkschaften Honorarempfehlungen aussprechen.
Solche Erfahrungen zeigen: Eine kollektive Vertretung von Selbstständigen ist gerade auch im Verbund mit Arbeitnehmervertretungen möglich. Einzelne Selbstständige, die als UnternehmerInnen in eigener Sache, ebenso wie ArbeitnehmerInnen ihre Ware Arbeitskraft verkaufen müssen, sind eben auf Beratung und kollektive Vertretung ebenso angewiesen wie "normale" ArbeitnehmerInnen. Daher sind schon viele Gewerschaften sensibilisiert und schon heute in der Lage Hilfestellungen auch für Selbstständige zu liefern, die diese intensiv nutzen können und sollten.
Haben Sie Fragen zur Selbstständigkeit und sind Sie in einem Medienberuf tätig?
Dann kontaktieren Sie mediafon, ein ver.di-Projekt. Tel: 01805-754444

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